Transporte von Gasen aller Art
Vor Antritt der Fahrt:
Bevor die Gasflaschen in das Fahrzeug geladen werden, sind die Druckminderer und sonstige Armaturen von den Flaschenventilen abzuschrauben. Alle Flaschenventile sind durch Aufschrauben von Flaschenkappen vor Beschädigung zu schützen.
Kleine Gasflaschen, bei denen kein ständiger Ventilschutz angebracht ist und bei denen auch keine Flaschenkappe aufgeschraubt werden kann, sind zum Schutz der Flaschenventile in dafür vorgesehenen Flaschenkoffern oder -kästen zu befördern.
Ladungssicherung:
Um zu verhindern, dass beim Bremsen, beim Kurvenfahren oder auch bei Unfällen Gasflaschen selbst beschädigt werden oder anderes Ladegut beschädigen, sind sie durch geeignete Mittel zu sichern. Bewährt als Einrichtungen zur Ladungssicherung haben sich z.B. spannbare
Gurte, die an genügend stabilen Fahrzeugteilen befestigt werden müssen. In der Nähe der Stirnwand des Fahrzeuges sind die Gasflaschen in jedem Fall quer zur Fahrtrichtung (stehend oder liegend) zu laden. Bündel oder Paletten sollen diagonal gegurtet werden.
Ausreichende Lüftung:
Die Ladefläche muss ausreichend gelüftet sein. Dies ist bei einer offenen Ladepritsche ohnehin kein Problem. Ist die Ladepritsche mit einer Plane abgedeckt, dann sollte es möglich sein, vorn und hinten, vorzugweise oben und unten, für eine Diagonallüftung zu sorgen.
Schwieriger ist die Lüftung eines Kastenwagens, eines Kombis oder gar des Kofferraums eines PKW’s einzurichten.
Rauchen und offenes Feuer:
Das Rauchen und offenes Feuer ist im und um das Fahrzeug streng verboten, solange sich Gasbehälter darin befinden.